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Die Kennzeichenleuchte ist zweifellos die unauffälligste Beleuchtung Ihres Fahrzeugs und dennoch eine der am häufigsten kontrollierten. Sie gewährleistet die Lesbarkeit Ihres Kennzeichens bei Nacht, beeinflusst die Gültigkeit Ihrer Hauptuntersuchung und setzt Sie bei einem Defekt einem Bußgeld aus. Dieser vollständige Leitfaden, aktualisiert für 2026, gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften, die drohenden Sanktionen, die Kriterien der Hauptuntersuchung sowie über die Auswahl, die Installation und die Wartung Ihrer Kennzeichenbeleuchtung – ob klassische Glühlampen, LED oder Plug & Play-Module.
✅ 2026 bleibt in Frankreich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens für alle zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend. Der Referenztext hat sich nicht geändert: Es ist Artikel R313-12 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass das hintere Kennzeichen aus einer Mindestentfernung von 20 Metern lesbar sein muss:
Jedes Kraftfahrzeug oder jeder Anhänger muss mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, aus einer Mindestentfernung von 20 Metern, nachts, bei klarem Wetter, die auf dem hinteren Kennzeichen oder auf dem Betriebskennzeichen eingetragene Nummer lesbar zu machen. Bei gezogenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen kann diese Einrichtung an einer abnehmbaren Halterung befestigt werden.
Diese Pflicht betrifft eine sehr breite Palette von Fahrzeugen: Autos, Motorräder, Roller, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile, Quads, Lkw, landwirtschaftliche Maschinen usw. Nur Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge können davon befreit werden, wenn diese Anforderung mit ihren technischen Eigenschaften unvereinbar ist:
Die Bestimmungen dieses Artikels sind auf Fahrzeuge und Spezialgeräte der Rettungs- und Brandbekämpfungsdienste nur anwendbar, wenn sie mit ihren technischen Herstellungs- oder Einsatzmerkmalen vereinbar sind.
Hingegen ist die Beleuchtung des vorderen Kennzeichens gesetzlich nicht erforderlich. An der Vorderseite des Fahrzeugs ist für das Kennzeichen keine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften gelten 2026 zwei Sanktionsstufen:
Gute Nachricht: Diese Verstöße führen zu keinem Punktabzug auf dem Führerschein. Die Ordnungskräfte können jedoch eine Wiederherstellung der Konformität verlangen oder das Fahrzeug in den schwerwiegendsten Fällen stilllegen. Eine Kennzeichenlampe kostet ein paar Euro: da lohnt es sich nicht, das Risiko einzugehen.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens streng geprüft, unter der Kategorie „ Zustand und Funktion (Beleuchtungseinrichtung des hinteren Kennzeichens) “. Sechs Kriterien werden bewertet, mit zwei Schweregraden:
Konkret: Wenn Ihr Fahrzeug zwei Kennzeichenleuchten hat und nur eine funktioniert, erhalten Sie einen geringen Mangel, ohne Nachprüfung. Wenn keine Lampe mehr leuchtet, ist die Nachprüfung sicher. Die Lampen vor der HU zu prüfen dauert dreißig Sekunden und vermeidet eine zweite Vorführung.
Hinweis: Seit April 2024 gilt die Hauptuntersuchung auch für Motorräder, Roller und andere motorisierte Zweiräder. 2026 wird die Kennzeichenbeleuchtung Ihres Motorrads daher ebenfalls geprüft: ein Punkt, der bei individualisierten Motorrädern, deren Kennzeichenhalter verändert wurde, oft vernachlässigt wird.
Die Straßenverkehrsordnung nennt die Farbe der Kennzeichenbeleuchtung nicht ausdrücklich, daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass völlige Freiheit besteht. Ein Erlass vom 26. März 1998, der die europäische Richtlinie 76/760/EWG umsetzt, legt fest, dass das ausgestrahlte Licht weiß sein muss und die ursprüngliche Farbe des Kennzeichens nicht verändern darf. Die Verwendung von blauen, grünen oder violetten Lampen ist daher illegal und führt bei Nichtkonformität zu einem Bußgeld von 135 €.
Fahrzeuge mit gelber oder orangefarbener Kennzeichenbeleuchtung sind hingegen nicht zwingend im Verstoß: Die Anforderung an weißes Licht gilt erst seit dem 1. Oktober 1998. Fahrzeuge, die vor diesem Datum typgenehmigt wurden, dürfen ihre Originalbeleuchtung beibehalten, gemäß der damaligen Gesetzgebung – wie andere Ausstattungen von Oldtimern, etwa klassische Modelle ohne Sicherheitsgurte.
Lampen für Kennzeichen lassen sich hauptsächlich in drei Familien einteilen: traditionelle Glühlampen, moderne LED-Lampen und LED-Beleuchtungsmodule Plug & Play. Jede Lösung hat ihre Vorteile: warmes Licht und geringe Kosten bei Glühlampen, Energieeffizienz und reines Weiß bei LED, perfekte Kompatibilität bei Plug & Play-Modulen, besonders geeignet für deutsche Fahrzeuge mit einem System zur Erkennung defekter Lampen (CANbus).
➡️ Die am weitesten verbreiteten Sockel für die Kennzeichenbeleuchtung sind T10 W5W, die Soffitte C5W und, seltener, R5W. Wenn Sie einfach auf LED umsteigen möchten, ohne Fehlermeldung im Kombiinstrument und mit 100 % garantierter Kompatibilität, wählen Sie aus unseren LED-Kennzeichenbeleuchtungsmodulen, die speziell für jede Marke und jedes Fahrzeugmodell entwickelt wurden.

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Für die Kennzeichenbeleuchtung setzt sich LED heute als die rationalste Wahl durch. Sie verbraucht bis zu 80 % weniger Strom als eine Glühlampe und bietet eine deutlich längere Lebensdauer – mehrere zehntausend Stunden, gegenüber einigen hundert bei einer klassischen Lampe. Ergebnis: weniger Austausch, geringeres Risiko, mit einer durchgebrannten Leuchte zu fahren, und eine günstigere Umweltbilanz über den gesamten Lebenszyklus.
Das reine Weiß der LEDs (in der Regel 6000K) erfüllt die gesetzliche Anforderung an weißes Licht perfekt und verleiht dem Heck des Fahrzeugs zugleich ein moderneres Aussehen, im Einklang mit den LED-Tagfahrleuchten neuerer Fahrzeuge. Achten Sie lediglich darauf, eine hochwertige LED mit einem konformen Weißton zu wählen, ohne übermäßigen Blaustich.
Die Wahl beschränkt sich nicht auf die Vorliebe zwischen LED und Glühlampe. Vier Kriterien sollten Ihren Kauf leiten: die Helligkeit (ausreichend für die Lesbarkeit aus 20 Metern, ohne zu blenden), die Lichtfarbe (Weiß ist Pflicht), die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug (Sockel und CANbus-System) und die Haltbarkeit. Eine fundierte Wahl garantiert bessere Leistung und vermeidet häufige Wechsel.
➡️ Im Zweifel nutzen Sie unsere LED-Suche nach Fahrzeug oder nach Kennzeichen auf der Seite Ihrer Marke, oder kontaktieren Sie uns telefonisch: Wir nennen Ihnen die Referenz, die exakt mit Ihrem Modell kompatibel ist.
Der Einbau einer neuen Lampe kann einschüchternd wirken, ist aber einer der einfachsten Eingriffe, die man selbst durchführen kann – in wenigen Minuten und mit einem einfachen Schraubendreher:
Diese Methode kann je nach Fahrzeugmodell variieren. Bei einigen neueren Modellen ist die Kennzeichenleuchte ein kompletter Block zum Ausclipsen: Genau das ist der Fall, den unsere Plug & Play-LED-Module abdecken, die in einer Minute, ohne spezielles Werkzeug, ersetzt werden.
Eine regelmäßige Wartung sorgt für Langlebigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer Kennzeichenbeleuchtung. Ein paar einfache Handgriffe genügen: die transparente Abdeckung reinigen (Schmutz kann die Lesbarkeit des Kennzeichens stark reduzieren), den Zustand der Anschlüsse und Dichtungen prüfen und die Funktion der Leuchten einmal pro Monat kontrollieren – ein nützlicher Reflex auch vor jeder Hauptuntersuchung oder vor einer langen Nachtfahrt.
Ja. Jedes zugelassene Fahrzeug muss über eine funktionierende hintere Kennzeichenleuchte verfügen, die das Kennzeichen nachts bei klarem Wetter aus 20 Metern lesbar macht (Artikel R313-12 der Straßenverkehrsordnung). Nur das vordere Kennzeichen ist von der Beleuchtungspflicht ausgenommen.
Eine defekte oder fehlende Lampe wird mit einem Pauschalbußgeld von 68 € geahndet, ohne Punktabzug. Eine nicht konforme Beleuchtung (verbotene Farbe) wird mit einem Bußgeld von 135 € bestraft.
Nein. Das Licht muss weiß sein und darf die Farbe des Kennzeichens nicht verändern (Erlass vom 26. März 1998). Jede andere Farbe führt zu einem Bußgeld von 135 €, außer bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1998 typgenehmigt wurden und ihre Originalbeleuchtung beibehalten.
Ja, sofern sie ein konformes weißes Licht ausstrahlen. Die Plug & Play-LED-Module, markenspezifisch entwickelt, gewährleisten zudem eine vollständige Kompatibilität mit CANbus-Systemen, ohne Fehlermeldung im Kombiinstrument.
Ja. Eine vollständig defekte Lichtquelle wird als erheblicher Mangel eingestuft und erfordert eine Nachprüfung. Wenn nur eine von zwei Lampen funktioniert, handelt es sich um einen geringen Mangel, der lediglich im Prüfbericht vermerkt wird.
Am einfachsten ist es, unsere LED-Suche nach Kennzeichen auf agmvision.com zu nutzen: Geben Sie Ihr Kennzeichen ein und wir schlagen Ihnen die Referenzen vor, die exakt mit Ihrem Fahrzeug kompatibel sind, darunter unsere Plug & Play-LED-Kennzeichenmodule.