Kennzeichenbeleuchtung im Jahr 2024

Entdecken Sie alles, was Sie über die Kennzeichenbeleuchtung wissen müssen, eine entscheidende Komponente für die Sicherheit und Konformität Ihres Fahrzeugs.
📰 Veröffentlicht am 20 de fevereiro de 2024 às 15:10 🧑🏻‍🔧 von AGM Vision
📝 Geändert am 24 de junho de 2025 às 15:49
⏱️ Lesezeit: 5 Minuten
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Entdecken Sie alles, was Sie über die Kennzeichenbeleuchtung wissen müssen, eine entscheidende Komponente für die Sicherheit und Konformität Ihres Fahrzeugs.

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Die Kennzeichenbeleuchtung, obwohl klein und oft übersehen, spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Legalität Ihres Fahrzeugs. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Ihr Kennzeichen nachts sichtbar ist, sondern gewährleistet auch Ihre Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Leuchten, von der Auswahl über die Installation bis hin zur Wartung und den Vorschriften in Frankreich im Jahr 2024.

Arten von Kennzeichenleuchten

Kennzeichenleuchten gibt es hauptsächlich in drei Varianten: traditionelle Glühlampen, moderne LED-Lampen und Plug & Play LED-Module. Jeder Typ hat seine eigenen Vorteile, wie z. B. das gedämpfte Licht der Glühlampen, die Energieeffizienz und das weiße Licht der LEDs sowie die perfekte Kompatibilität der Plug & Play LED-Module, die besonders für deutsche Fahrzeuge mit einem fortschrittlichen Überwachungssystem für defekte Lampen geeignet sind. Das Wissen um diese Unterschiede hilft Ihnen, die am besten geeignete Lösung für Ihre Bedürfnisse und die Ihres Fahrzeugs zu wählen.

➡️ Wir bevorzugen Plug & Play Beleuchtungsmodule, aber Sie können auch LED-Lampen für die Kennzeichenbeleuchtung wählen, die oft in den Versionen T10 W5W, Navette LED C5W oder seltener R5W verwendet werden. Wir heben ihre Energieeffizienz, ihre überlegene Langlebigkeit und ihre optimale Lichtleistung für bessere Sichtbarkeit und geringeren Verbrauch hervor. Wenn Sie einfach, fehlerfrei und mit 100%iger Kompatibilität auf LED-Kennzeichenbeleuchtung umsteigen möchten, wählen Sie aus unseren verschiedenen LED-Beleuchtungsmodulen, die speziell für jede Automarke und jedes Modell entwickelt wurden.

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Auswahlkriterien für eine Kennzeichenleuchte

Die Wahl einer Kennzeichenleuchte beschränkt sich nicht nur auf die Entscheidung zwischen LED und Glühlampe. Es müssen auch die Helligkeit, die Lichtfarbe, die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug sowie die Haltbarkeit der Lampe berücksichtigt werden. Eine fundierte Wahl garantiert eine bessere Leistung und vermeidet häufige Wechsel.

Wie installiert oder wechselt man eine Kennzeichenleuchte?

Die Installation einer neuen Lampe kann einschüchternd wirken, aber mit dem richtigen Werkzeug und einer einfachen Methode ist es eine Aufgabe, die die meisten Autofahrer selbst erledigen können. Dieser Abschnitt führt Sie durch die wichtigsten Schritte und gibt praktische Tipps für eine sichere und effektive Installation.

  1. Lampengehäuse öffnen: Führen Sie einen Schraubendreher in die dafür vorgesehene Kerbe ein und hebeln Sie das Gehäuse ab oder schrauben Sie die Schrauben ab.
  2. Lampe entfernen: Lokalisieren Sie die Lampe und entfernen Sie sie mit einem flachen Schraubendreher (Sie können die Lampe auch mit den Fingern herausziehen).
  3. Neue Lampe einsetzen: Setzen Sie die Lampe in die dafür vorgesehenen Anschlüsse ein. Achten Sie darauf, die LED mit der Leuchtfläche nach innen, also zum Kennzeichen hin, zu montieren. Die Lampe ist gewechselt, Sie können das in Schritt 1 entfernte Gehäuse wieder anbringen.

Diese Methode kann je nach Modell Ihres Fahrzeugs variieren.

➡️ Wir können Sie beraten, um die kompatible LED-Lampe für Ihr Fahrzeug zu finden, indem Sie uns telefonisch kontaktieren oder direkt über die LED-Suche nach Fahrzeug.

Wartung der Kennzeichenleuchten

Die regelmäßige Wartung Ihrer Kennzeichenbeleuchtung ist unerlässlich, um deren Langlebigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Einfache Maßnahmen wie die Reinigung und die Überprüfung der Anschlüsse können viele häufige Probleme verhindern.

Spezifische Vorschriften zur Kennzeichenbeleuchtung im Jahr 2024

Im Jahr 2024 ist in Frankreich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens Pflicht!

Laut Artikel R 313-12 muss die hintere Kennzeichenleuchte die Lesbarkeit des Kennzeichens auf mindestens 20 Meter erleichtern: 

Jedes Kraftfahrzeug oder jeder Anhänger muss mit einer Leuchte ausgestattet sein, die in der Lage ist, bei Nacht und klarem Wetter die auf dem hinteren Kennzeichen oder auf der Betriebserlaubnis eingetragene Nummer aus einer Mindestentfernung von 20 Metern lesbar zu machen. Bei gezogenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen kann diese Vorrichtung auf einer abnehmbaren Halterung angebracht werden.

Rettungsfahrzeuge können jedoch auf die hintere Kennzeichenleuchte verzichten, gemäß der Straßenverkehrsordnung:

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Sonderfahrzeuge und -ausrüstungen der Rettungsdienste und der Feuerwehr nur, wenn sie mit deren technischen Herstellungs- oder Verwendungsmerkmalen vereinbar sind.

In Frankreich schreibt die Vorschrift vor, dass alle zugelassenen Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Motorroller, Anhänger, Wohnmobile, Quads, Lkw usw. mit einer funktionierenden Beleuchtung für das hintere Kennzeichen ausgestattet sein müssen. Diese Verpflichtung gilt für eine breite Palette von Kraftfahrzeugen oder gezogenen Fahrzeugen. Die Beleuchtung des vorderen Kennzeichens ist hingegen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Umweltauswirkungen der verschiedenen Lampentypen

Im Jahr 2024 ist der ökologische Fußabdruck von Lampen, sei es bei deren Herstellung, Nutzung oder Entsorgung, ein wachsendes Anliegen. Die Auseinandersetzung mit diesem Aspekt ermöglicht Ihnen eine fundiertere und verantwortungsvollere Wahl.

Technologische Innovationen bei der Kennzeichenbeleuchtung

Die Automobilindustrie entwickelt sich ständig weiter, und die Kennzeichenbeleuchtung bildet da keine Ausnahme. Von intelligenten Lampen bis hin zu adaptiven Systemen bieten neue Technologien faszinierende Möglichkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Sicherheit.

Gesetzgebung und Bußgelder bei nicht konformer Kennzeichenbeleuchtung

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Pflichtbeleuchtung des hinteren Kennzeichens können zwei Arten von Strafen verhängt werden:

  • Ein Bußgeld der dritten Klasse in Höhe von 68 € ist für eine defekte Lampe oder das Fehlen der Beleuchtungseinrichtung vorgesehen.
  • Ein Protokoll der vierten Klasse in Höhe von 135 € wird im Falle der Nichtkonformität ausgestellt, z. B. bei Verwendung einer nicht zugelassenen Lichtfarbe anstelle des vorgeschriebenen Weiß.

Technische Kontrolle und Kennzeichenleuchte?

Im Rahmen der technischen Kontrolle unterliegt die Überprüfung der hinteren Kennzeichenbeleuchtung einer strengen Kontrolle mit sechs spezifischen Kriterien, die unter der Kategorie "ZUSTAND UND FUNKTION (BELEUCHTUNGSVORRICHTUNG DES HINTEREN KENNZEICHENS)" bewertet werden. Je nach Art des festgestellten Problems kann das Ergebnis von einer einfachen Beobachtung bis zur Verpflichtung zur Nachuntersuchung (rot markiert) reichen:

  • Die Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten ab: Geringfügiger Mangel
  • Lichtquelle teilweise defekt: Geringfügiger Mangel
  • Lichtquelle defekt: Schwerwiegender Mangel
  • Schlechte Befestigung der Leuchte: Geringfügiger Mangel
  • Schlechte Befestigung der Leuchte: sehr hohes Risiko des Abfallens: Schwerwiegender Mangel
  • Nicht den Anforderungen entsprechend: Geringfügiger Mangel

Welche Farbe für die hintere Kennzeichenbeleuchtung?

Obwohl die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Beleuchtung für das hintere Kennzeichen nicht ausdrücklich festlegt, sollte man nicht vorschnell annehmen, dass hier völlige Freiheit herrscht. Tatsächlich legt eine Verordnung vom 26. März 1998, die die europäische Richtlinie 76/760/EWG umsetzt, klar fest, dass das von der Kennzeichenbeleuchtung ausgestrahlte Licht weiß sein und die Originalfarbe des Kennzeichens nicht verändern darf. Die Verwendung von Lampen in Farben wie Blau, Grün oder Violett ist daher illegal und kann ein Bußgeld von 135 € wegen Nichtkonformität nach sich ziehen.

Fahrzeuge mit gelber oder orangefarbener Kennzeichenbeleuchtung sind jedoch nicht zwangsläufig im Verstoß. Diese Anforderung an weißes Licht gilt erst seit dem 1. Oktober 1998. Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, dürfen ihre ursprüngliche Beleuchtung beibehalten, entsprechend der damaligen Gesetzgebung, ohne als nicht konform zu gelten. Dies gilt für verschiedene Ausstattungen älterer Fahrzeuge, ähnlich wie bei Oldtimern ohne Sicherheitsgurte.

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